Das hoheitliche Aufgabengebiet der Abwasserbeseitigung wurde zum 01. Januar 1995 als Geschäftsfeld dem Eigenbetrieb der Stadtwerke angegliedert. Dauerhaft hohe Investitions-und Unterhaltungsmaßnahmen kennzeichnen den Anspruch an die Sicherstellung eines intakten und leistungsfähigen Entwässerungsnetzes und an eine hohe Qualität der Abwasserreinigung.
Grundstücksentwässerung, Entwässerungsnetz, Regenwasserbehandlung und die Abwasserreinigung bilden die Kernelemente einer funktionierenden Siedlungsentwässerung.
Regenüberlaufbecken mit einem Gesamtvolumen von nahezu 10.000 cbm reinigen das Niederschlagswasser aus dem Stadtgebiet vor und entlasten in die Kleingewässer der Filderebene-
Die wasserrechtliche Gesetzgebung des Bundes und der Länder unter Berücksichtigung der europäischen Rahmengesetzgebung fordert nachhaltiges Handeln und einen hohen Qualitätsanspruch bei der hoheitlichen Wahrnehmung der Abwasserbeseitigungspflicht.
Grundstücksentwässerung, Entwässerungsnetz, Regenwasserbehandlung und die Abwasserreinigung bilden die Kernelemente einer funktionierenden Siedlungsentwässerung.
Grundstücksentwässerung
Abwasser und Niederschlagswasser von ca. 7.500 Grundstücken wird in die öffentlichen Entwässerungsanlagen übernommen.Entwässerungsnetz
Ein ca. 145 km langes Entwässerungsnetz bildet die Flächenentwässerung für das Stadtgebiet, bestehend aus den Stadtteilen Stetten, Echterdingen, Leinfelden und Musberg.
Regenwasserbehandlung
Regenüberlaufbecken mit einem Gesamtvolumen von nahezu 10.000 cbm reinigen das Niederschlagswasser aus dem Stadtgebiet vor und entlasten in die Kleingewässer der Filderebene-Abwasserreinigung
Die Kläranlagen Fleinsbach (Ausbaugröße 22.000 EW) und Reichenbach (Ausbaugröße 11.000 EW) reinigen die Abwässer aus den Stadtteilen Echterdingen, Leinfelden und Musberg. Flächen in den nördlichen Bereichen der Stadteile einschließlich Oberaichen werden in Anlagen der Stadt Stuttgart abgeleitet und gereinigt.Die wasserrechtliche Gesetzgebung des Bundes und der Länder unter Berücksichtigung der europäischen Rahmengesetzgebung fordert nachhaltiges Handeln und einen hohen Qualitätsanspruch bei der hoheitlichen Wahrnehmung der Abwasserbeseitigungspflicht.
Die Stadtwerke stellen sich dieser Aufgabe
Nur wer Abwasser bestmöglich reinigt und dem natürlichen Wasserkreislauf zuführt, kann auf die Dauer Trinkwasser höchster Qualität beanspruchen.