Die Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen sind bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stadtwerke-le.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf stadtwerke-le.de noch vorhanden.
Videos mit Untertitel und Audiodeskription / Volltext-Alternative / Audiodeskription für Videos
Auf der Seite
sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von den Stadtwerken Leinfelden-Echterdingen erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.
Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Sinnvolle Reihenfolge
Die Reihenfolge der Navigationspunkte ist in der Mobilansicht nicht durchgängig. Diese Reihenfolge ist aus technischen Gründen jedoch erforderlich, weshalb an dieser Stelle keine Reihenfolge analog zur Desktop-Ansicht umgesetzt werden kann.
(gemäß Prüfschritt 1.3.2a Sinnvolle Reihenfolge der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Eingeblendete Inhalte sind bedienbar
Die Navigation lässt sich mit der Taste „Esc“ nicht schließen. Weitergehend kann eine Aufklappliste mit der Enter-Taste aktuell ebenfalls nicht geschlossen werden. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.4.13a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Maus nutzbar
Unter stadtwerke-le.de sind Inhalte eingebunden, die ohne Maus nicht nicht nutzbar sind. Bei neu produzierten Inhalten der Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen wird darauf geachtet, dass die Inhalte auch ohne Maus nutzbar sind.(gemäß Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Hilfe bei Fehlern
Das Kontaktformular bietet keine Korrekturvorschläge an.
(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Der Texte "Vorstellung der Stadtwerke" in Leichter Sprache wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 schnellmöglich nachgereicht.
Korrekte Syntax
In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf den Text in Leichter Sprache "Unternehmensportrait" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite stadtwerke-le.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben.
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.06.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Strom
- Heizstrom
- Referenzen Wärme
- Kontakte A-Z
- Trinkwasser Preise
- E-Mobilität
- Impressum
- Gemeinsam fördern wir
- Kontakt
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.06.2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf stadtwerke-le.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an stadtwerke(at)le-mail.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.