Gab es Änderungen auf Ihrem Grundstück?


Niederschlagswassergebühr-Neubebauung und Veränderungen an der Versiegelung von Grundstücken

Die Stadtwerke informieren die Grundstückseigentümer darüber, dass gemäß Abwassersatzung die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Änderungen an der Versiegelung spätestens nach 1 Monat den Stadtwerken mitzuteilen. Werden die Flächen nicht mitgeteilt, dann können diese geschätzt werden.

Pflasterstein und Rasenfläche

Beispiele Versiegelungsarten; Foto: PantherMedia/Mantikorra

Konkret sollten Grundstückseigentümer, die Veränderungen vorgenommen und den Stadtwerken noch nicht mitgeteilt haben, dies nachholen. Gemäß Abwassersatzung eignen sich Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit Eintragung der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße zu kennzeichnen. Art, Umfang und Volumen vorhandener Versickerungsanlagen oder Regenwassernutzungsanlagen sowie die angeschlossenen Flächen sind anzugeben und ggf. nachzuweisen.

Das Formblatt zur Flächenermittlung und Erläuterungen zu den Versiegelungsarten finden Sie im Infoblatt „Gesplittete Abwassergebühr (PDF)“. Gerne informieren wir Sie auch persönlich unter der Telefon 0711/1600-910.