Sind Sie Gas- und/oder Fernwärmekunde?


Für unsere Kundschaft bedeutet das, dass die für Dezember vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung nicht geleistet werden muss! Kundinnen und Kunden mit eigenem Gasanschluss, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nichts weiter zu tun: wir buchen Ihren Abschlag für Dezember nicht ab. Wer dagegen per Überweisung oder Dauerauftrag zahlt, sollte selbst aktiv werden und die Zahlung aussetzen. Wird der Dezember-Abschlag bezahlt, erfolgt die Erstattung erst bei der nächsten Abrechnung.