Preise: Worauf soll ich beim Preisvergleich achten, wenn ich den Anbieter wechseln möchte?

Im Strom- und Gasmarkt tummeln sich die unterschiedlichsten Anbieter mit einer Vielfalt an Tarifen und Angeboten. Hier den Überblick zu behalten und die Angebote direkt zu vergleichen gestaltet sich zunehmend schwer. Selbst über Vergleichsportale im Internet lassen sich die einzelnen Anbieter schwer direkt vergleichen. Für welches Angebot Sie sich entscheiden ist natürlich Ihre Sache. Aus unserer Sicht sollten Sie bei der Wahl Ihres Strom- und Gastarifs einige Kriterien beachten:

  • Anbieter: Achten Sie darauf welcher Anbieter steckt hinter dem angebotenen Tarif, wie tritt der Anbieter nach außen hin auf und welche Gesellschaftsstruktur hat der Anbieter. Wir empfehlen Anbieter mit kommunalem oder öffentlich-rechtlichem Hintergrund z.B. Stadtwerke, da diese oft mittelfristige bis langfristige Unternehmensstrategien fahren, generell ein geringeres Insolvenzrisiko haben und meistens stabile Preise anbieten.
  • Vertragslaufzeit: Je kürzer desto flexibler sind Sie, wir empfehlen eine maximale Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
  • Kündigungsfrist: möglichst kurze Kündigungsfrist wählen, wir empfehlen maximal 6 Wochen und ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen.
  • Vertragsverlängerung: Wenn sich der Vertrag nach der vertraglich festgelegten Erstlaufzeit automatisch verlängert empfehlen wir, dass sich der Vertrag maximal um 12 Monaten verlängern sollte.
  • Preisgarantie: Eingeschränkte oder volle Preisgarantie? Bei der eingeschränkten Preisgarantie garantiert der Anbieter eine Preisgarantie für eine festgesetzten Zeitraum auf seine beeinflussbaren Preisbestandteile, wie z.B. den Einkaufspreis oder die Vertriebskosten nicht aber auf Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen wie z.B. die beim Strom fällige bundeseinheitliche EEG- oder KWK-Umlage, die sich jedes Kalenderjahr ändert und auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Bei der vollen Preisgarantie sichert Ihnen der Anbieter den Nettopreis ohne Umsatzsteuer für einen  festgelegten Zeitraum zu. In unseren Verträgen garantieren wir die eingeschränkte Preisgarantie bis zum Kalenderjahresende, was quasi einer vollen Preisgarantie entspricht, da sich in der Regel zum  01.01. des Folgejahres die von uns nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie z.B. das Netzentgelt oder die EEG-Umlage ändern.
  • Angebot mit Strom- oder Gaspaket: Bei Strom- und Gaspaketen kaufen Sie eine festgelegte Menge Strom oder Gas für einen festgelegten Zeitraum, z.B. 12 Monate. Verbrauchen Sie weniger als die vorher festgelegte Menge, dann verfällt die Restmenge und kann meistens nicht in der Zukunft verbraucht werden. Haben Sie mehr als die vorher festgelegte Menge verbraucht, dann müssen Sie meistens einen unverhältnismäßig teuren Aufschlag auf Ihre zusätzlich verbrauchte Menge bezahlen. Tarife mit Strom und Gaspaketen eignen sich für Sie nur, wenn Sie einen gleichbleibenden Jahresverbrauch haben. Dadurch dass der eigene Jahresverbrauch schwer zu prognostizieren ist, raten wir von solchen Pakettarifen ab und bieten deshalb solche Tarife auch nicht an.
  • Angebot mit Vorauskasse: Der Anbieter verlangt von Ihnen die Bezahlung der prognostizierten Verbrauchsmenge während der Vertragslaufzeit im Voraus. Dafür gewährt er Ihnen meistens einen guten Preis. Geht allerdings der Anbieter während der Vertragslaufzeit insolvent, dann ist die Vorauszahlungen für Sie zumindest teilweise, in den meisten Fällen allerdings ganz verloren, Sie fallen in die Grundversorgung zurück und müssen für die Restvertragslaufzeit des Vorauskassetarifs Ihre Strom- oder Gasverbrauchsmenge bei einem neuen Anbieter erneut bezahlen. Als seriöses Unternehmen mit kommunalem Hintergrund bieten wir solche Tarife natürlich nicht an.
  • Sonderabschlag/Kaution: Der Anbieter verlangt von Ihnen als Neukunde einen bestimmten Geldbetrag, z.B. 100 EUR bevor der neue Anbieter Ihren Wechsel einleitet. Der Anbieter erstattet Ihnen dann den Betrag nach Beendigung des Vertrages zurück (Kaution) oder verrechnet den Betrag mit den anfänglichen Abschlägen (Sonderabschlag). Wie bei der Vorauskasse besteht das Risiko, dass der im Voraus bezahlte Betrag, falls Ihr neuer Anbieter Insolvenz anmeldet ganz oder teilweise verloren ist. Einen Sonderabschlag verlangen wir für Ihren Wechsel natürlich nicht.
  • Strommix: Ist Ihnen eine umweltfreundliche Energieerzeugung wichtig, dann achten Sie auf Tarife mit hohem Ökostromanteil. Mittlerweile gibt es auch viele Tarife die ausschließlich Ökostrom liefern. Sie erkennen den Ökostromanteil am Strommix des Anbieters. Anbieter sind verpflichtet Ihren Strommix zu veröffentlichen.

UNSER TIPP: Um langfristig Freude an Ihrem neuen Strom- und Gastarif zu haben sollten Sie bei den diversen Strom- und Gaspreisvergleichsportalen im Internet die dort eingestellten Voreinstellungen so abändern, dass Bonuszahlungen, Tarife mit Vorauskasse und Tarife mit Paketpreisen nicht berücksichtigt werden.

Außerdem sollten Sie nur Tarife mit Festpreis (bestenfalls 12 Monate, mindestens jedoch bis Kalenderjahresende) und einer kurzen Laufzeit (nicht mehr als 12 Monate) und kurzer Kündigungsfrist (maximal
6 Wochen) berücksichtigen.

Generell sollten Sie nur auf den Grund- und Arbeitspreis schauen, diesen mit Ihrem aktuellen Tarif vergleichen und sich nicht von hohen Bonuszahlungen, Vorauskasse oder ähnlichen Lockangeboten beeinflussen lassen.

Die Bundesnetzagentur hat für Verbraucher ebenfalls eine kurze Information zum Strom- und Gasanbieterwechsel zusammengestellt:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1422/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/KuendigungundWechsel/kuendigungundwechsel-node.html

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Ansprechpartner
  • Servicepunkt, Verbrauchsabrechnung, allgemeine Informationen
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