Meldepflicht: Sind Flächenversiegelungen mitteilungspflichtig?

Mitteilungspflichtig ist die Schaffung zusätzlicher versiegelter Flächen, wenn z. B. im laufenden Jahr eine Garage errichtet und das Niederschlagswasser der Dachfläche in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Gleiches gilt beispielsweise für die Befestigung von Zufahrten. Auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben können Änderungen der gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zur Folge haben.

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  • Kaufmännischer Leiter, Geschäftsführer Stadtwerke LE Vertriebs GmbH
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