Kennzeichenerfassung: Ist das in Deutschland erlaubt?

Ja. Zwischen dem Fahrzeugführer und dem Parkplatzbetreiber kommt ein Nutzungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande und bildet eine rechtliche Grundlage für die Kennzeichenerfassung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Das Angebot ist die Bereitstellung des Parkplatzes ("Realofferte"). Die Annahme erfolgt konkludent durch Einfahrt und Abstellen des Fahrzeugs zu den ausgeschilderten Vertrags- und Einstellbedingungen (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14). Basierend auf diesem Vertragsverhältnis ist die Kennzeichenerfassung in Deutschland rechtskonform.

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