Kennzeichenerfassung: Zu welchem Zweck wird die Erfassung vorgenommen?

Die Kennzeichenerfassung und Verarbeitung der Daten erfolgt zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung (insbesondere der Abgleich auf hinterlegte Parkberechtigungen, Abwicklung des Parkvorgangs und Abrechnung des Parkentgelts), sowie zur Verfolgung von Verstößen gegen die ausgehängten Vertrags- und Einstellbedingungen der privaten Parkeinrichtung (insbesondere Geltendmachung von Zahlungs-, Schadensersatz, Besitzschutz und Unterlassungsansprüchen).​

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