Hier haben wir Ihnen kompakt alle Informationen zusammengestellt, die Sie benötigen, wenn Sie in Leinfelden-Echterdingen bauen werden oder planen bautätig zu werden.
Planauskunft
Planauskünfte zu unseren Wasser-, Abwasser-, Wärme-, und Glasfaserversorgungsleitungen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der technischen Abteilung Planwerk.
Für Planauskünfte zu Strom- und Erdgasleitungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Netzbetreiber Netze BW GmbH (ehemals EnBW Regional AG.).
Schritt für Schritt zum Anschluss
Was ist zu veranlassen?
Wenn Sie einen Neubau oder Umbau planen sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, damit der Anschluss an den öffentlichen Wasserversorgung genehmigt werden kann. Die wichtigsten Anforderungen sind in unserem Leitfaden zum Anschluss an die Wasserversorgung zusammengefasst, der als Download zur Verfügung steht.
Hausanschlüsse werden ausschließlich von den Stadtwerken hergestellt. Die Terminabsprache hat rechtzeitig vor Baubeginn zu erfolgen.
Wichtig! Die Nutzung einer Wasseranlage mit Nicht-Trinkwasserqualität (z.B. Regenwassernutzung) ist beim Landratsamt Esslingen -Gesundheitsamt- anzeigepflichtig. Unterlagen dazu finden Sie unter weitere Informationen.
Was ist einzureichen?
Es ist ein Antrag (einfache Ausfertigung) einzureichen, der folgende Angaben enthält:
- Lageplan 1:500
- Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) mit Einzeichnung der Hauseinführung sowie des Wasserzählerplatzes
Die zur Anfertigung der Pläne erforderliche Angaben (Lage der Versorgungsleitung, Lage der Anschlussstelle) sind bei den Stadtwerken, Planwerk, einzuholen.
Wie geht es weiter?
Aufgrund der eingereichten Unterlagen werden die voraussichtlichen Kosten für den Hausanschluss ermittelt und dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt. Die voraussichtlichen Kosten sind vor Ausführung zu bezahlen. Nach Herstellung des Hausanschlusses werden die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet und mit dem bezahlten Vorschuss verrechnet.
Ist die Baufreigabe erteilt und wird mit dem Bau begonnen, wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke:
- Vereinbarung eines Vororttermins
- Terminabsprache zur Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses
- Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses durch den Jahresbauunternehmer der Stadtwerke sowie eigene Mitarbeiter
Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig zur Terminabsprache bei uns melden, damit der Jahresbauunternehmer die Baumaßnahme entsprechend terminieren kann.
Weitere Informationen
Grundstücksanschluss
Was ist zu veranlassen?
Wenn Sie einen Neubau oder Umbau planen sind bestimmte Anforderungen an die Grundstücksentwässerung zu erfüllen, damit der Anschluss an den öffentlichen Kanal genehmigt werden kann. Die wichtigsten Anforderungen sind in unserem Leitfaden zur Grundstücksentwässerung zusammengefasst, der als Download zur Verfügung steht.
Wird ein Grundstück erstmals an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, ist dieser Anschluss kostenlos.
Wichtig! In einigen Baugebieten wurden mit der Erschließung bereits Kanalhausanschlüsse auf das Baugrundstück mitverlegt. Vor Beginn der Planungen ist dies unbedingt bei den Stadtwerken abzufragen.
Wurde das Grundstück bereits erschlossen und wird ein weiterer Grundstücksanschluss erforderlich (z. B. bei Grundstücksteilung) oder nach einem Umbau nicht wiederverwendet, so ist der Zweitanschluss für die Bauherrschaft kostenpflichtig.
Grundstücksanschlüsse werden ausschließlich von den Stadtwerken hergestellt. Die Terminabsprache hat rechtzeitig vor Baubeginn zu erfolgen.
Was ist einzureichen?
Es ist ein Entwässerungsantrag (3-fache Ausfertigung) einzureichen, der folgende Angaben enthält:
- Lageplan 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße , der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.
- Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, Der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse
- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefälleverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull)
Die zur Anfertigung der Pläne erforderliche Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte sind bei den Stadtwerken, Planwerk, einzuholen.
Wie geht es weiter?
Ist die Baufreigabe erteilt und wird mit dem Bau begonnen, wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke:
- Vereinbarung eines Vororttermins
- Terminabsprache zur Herstellung des Kanalhausanschlusses
- Herstellung des Kanalhausanschlusses durch den Jahresbauunternehmer der Stadtwerke
Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig zur Terminabsprache bei uns melden, damit der Jahresbauunternehmer die Baumaßnahme entsprechend terminieren kann.
Weitere Informationen
1. Verfügbarkeit
Das Glasfasernetz wird im Stadtgebiet in den kommenden Jahren nach und nach auf- und ausgebaut. Ein Anspruch auf Ausbau und Anschluss an das Glasfasernetz besteht nicht. Bitte informieren Sie sich deshalb vor einer formellen Antragstellung über die Verfügbarkeit an Ihrem Standort.
Teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit Straßenbezeichnung und Hausnummer mit:
Telefon: 0711 1600 -900 | E-Mail: stadtwerke(at)le-mail.de
Hier geht's zum Online-Verfügbarkeit-Check
2. Anschlussantrag
Ist Ihre Wunschadresse verfügbar, füllen Sie bitte den Anschlussantrag vollständig aus und senden diesen an uns unterschrieben zurück. Damit beginnt Ihre verbindliche Bestellung über die Herstellung eines Glasfaseranschlusses.
Gerne erhalten Sie vor der Antragstellung ein Angebot mit Preisauskunft. Kontaktieren Sie uns bitte vor der Antragstellung.
3. Anschlusszusage oder -absage
Für die Bearbeitung Ihres Anschlussantrages benötigen wir etwa vier Arbeitstage. Bei Rückfragen oder Unklarheiten kann sich die Bearbeitung entsprechend verzögern. Sie erhalten dann von uns einen Zwischenbescheid.
4. Glasfaserherstellungs- und Anschlussvertrag
unterschreiben und zurücksenden
Mit der Anschlusszusage werden wir die Herstellung Ihres Anschlusses zur Ausführung terminieren. Als Vertragsgrundlage zur Herstellung des Glasfaseranschlusses dienen unsere standardisierten Glasfaserherstellungs- und Anschlussverträge. Die Verträge werden wir Ihnen nach der Bestätigung baldmöglichst unaufgefordert zusenden. Bitte unterschreiben Sie die Verträge und senden diese dann umgehend an uns zurück.
Damit ist Ihre Bestellung über den Glasfaseranschluss für Ihre Wunschadresse abgeschlossen.
Dokumente Glasfaser
Wenn Sie also planen eine Immobilie in Leinfelden-Echterdingen zu erwerben oder zu bauen und Sie Fragen zu Ihrem Stromanschluss haben, dann müssen Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber wenden:
Netze BW GmbH
Regionalzentrum Alb-Neckar
Hahnweidstraße 44
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon: 07021 8009-0
Telefax: 07021 8009-59100
E-Mail: alb-neckar(at)netze-bw.de
Sobald Sie eingezogen sind beliefern wir Sie gerne mit Strom, Sie können sich direkt online anmelden oder sich die Vertragsformulare herunterladen und uns per Post zurücksenden oder in einen Rathausbriefkasten einwerfen.
Weitere Informationen
Wenn Sie planen eine Immobilie in Leinfelden-Echterdingen zu erwerben oder zu bauen und Sie Fragen zu Ihrem Gasanschluss haben, dann müssen Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber wenden:
Netze BW GmbH
Regionalzentrum Alb-Neckar
Hahnweidstraße 44
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon: 07021 8009-0
Telefax: 07021 8009-59100
E-Mail: alb-neckar(at)netze-bw.de
Sobald Sie eingezogen sind beliefern wir Sie gerne mit Erdgas, Sie können sich direkt online anmelden oder sich die Vertragsformulare herunterladen und uns per Post zurücksenden oder in einen Rathausbriefkasten einwerfen.
Weitere Informationen
Die Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen erstellen für Ihr Wohnobjekt oder Ihren Betrieb ein Konzept zur Wärme- und gegebenenfalls Stromversorgung, setzen dieses um, erneuern, bauen und betreiben für Sie die Heizungsanlage. Für Sie entstehen keine Investitionskosten und keine Aufwendungen für den Betrieb und die Instandhaltung. Die Anlage wird Tag und Nacht überwacht. Sie bezahlen im Gegenzug dafür einen festgelegten Wärmepreis in Form eines Grundpreises, eines Arbeitspreises (verbrauchsbezogen) und eines Messpreises.
Die übliche Vertragsdauer beträgt mindestens 10 Jahre (gemäß gesetzlicher Verordnung), aus Kostengründen anzustreben sind 20 Jahre.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch Bund und Land ist bei jeder neuen Heizungsanlage ein bestimmter Mindest-Anteil an erneuerbaren Energien einzubeziehen. Dieses macht die Heizungstechnik komplizierter. Durch die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken sichern Sie sich eine kompetente Beratung und Betreuung, die auf die Zukunft ausgerichtet ist. Die Stadtwerke streben mit ihrem Konzept an, den Klimaschutz und die Energiewende vor Ort voran zu bringen und eine nachhaltige Energieversorgung zu betreiben.
Folgende Techniken stehen, je nach Objekt, zur Verfügung:
- Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke mit Zusatzkessel). Hierdurch können die Stadtwerke nicht nur Wärme, sondern auch lokal erzeugten Strom zu günstigen Konditionen anbieten.
- Holzheizungen (Pelletkessel oder Holzhackschnitzelanlagen, je nach Größe des Objekts)
- Gasheizungen mit Solarwärme
- Gasheizungen mit Biogasanteilen
- Wärmepumpen mit Erdwärme
- Sinnvolle Kombinationen aller Techniken, auch im Zusammenhang mit einer Kälteversorgung
Innovative Konzepte werden gerne in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn entwickelt. Auch werden auf der Verbrauchsseite Gestaltungsmöglichkeiten zur Verringerung des Energieverbrauchs beziehungsweise zur besseren Ausnutzung der Energie innerhalb des Gebäudes gesucht und mit einbezogen.
Das Objekt wird in der Betriebsphase intensiv betreut, die Stadtwerke stehen als Energieberater immer zur Verfügung.
Der Warmwasserbereitung wird im Sinne der Trinkwasserverordnung besonderes Augenmerk gegeben.
Dieses Angebot gilt sowohl für Bestands- wie für Neubauten. Ob das Contracting-Modell wirtschaftlich sinnvoll und interessant ist, kann nur anhand einer konkreten und individuellen Berechnung ermittelt werden.
Vorgehensweise:
- Begehung des Objekts, Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten und der vorhanden Daten, beziehungsweise Durchsicht der Planung bei Neubauten
- Erste Abschätzung durch die Stadtwerke hinsichtlich möglicher Techniken, der Kosten und des Nutzens
- Erstellung eines Angebots durch die Stadtwerke, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem Fachplanungsbüro
- Vertragsvereinbarung
- Planung und Bau der neuen Anlage
- Betrieb der Anlage durch die Stadtwerke, Verkauf von Wärme und Strom, Erfassung des Wärme-, Strom- und Trinkwarmwasserverbrauchs, wohnungsbezogene Abrechnung in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hausverwaltung
- Damit die Stadtwerke in Ihrem Objekt tätig werden und investieren können, muss eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke bestellt werden, die diesbezüglichen Aufwendungen übernehmen die Stadtwerke